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-> Bedingung für die Ausführung ist die Bewilligung der z. Zt. geltenden Förderung der KWP von 90% aus der Kommunalrichtlinie 4.1.11. Basierend auf der erforderlichen Versorgung aller kommunalen Liegenschaften soll geprüft werden, ob, oder ggf. inwieweit die Gemeinde oder Teile der Gemeinde in eine Wärmeversorgung einbezogen werden können. Der beiliegende Leitfaden der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein als Förderungsgeber ist anzuwenden.
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